Für einen Ausbildungsbeginn muss ein psychotherapeutisches Propädeutikums-Zeugnis vorliegen.
Zwei positiv absolvierte Einzelgespräche bei Mitgliedern der Ausbildungsleitung sind die Voraussetzung zum Gruppen-Zulassungsseminar.
Über die Aufnahme in das Fachspezifikum IP auf dem Wege eines verpflichtenden Zulassungsverfahrens entscheidet ausschließlich die Leitung des Fachspezifikums.